Bestattung durch die Ordnungsbehörde in Brandenburg, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen

28-02-2024 (13:00 - 16:00 Uhr)

Anmeldung geschlossen

Seminar-Informationen

Alleinstehende Verstorbene oder Verstorbene, um die sich niemand kümmert, müssen von der Ordnungsbehörde bestattet werden. In diesem Seminar wird ein praktischer Fall, von der Leichenschau über die Beauftragung eines Bestatters bis hin zum Kostenregress gegenüber den Bestattungspflichtigen, ausführlich besprochen.

Seminarteilnehmende

Ordnungsamt (Land Brandenburg, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen)

Schwerpunkte

1.    Ermittlung der Bestattungspflichtigen

2.    Gemeinde als originär Bestattungspflichtige bei allein stehenden Verstorbenen

3.    Durchführung der Ersatzvornahme, sog. „Zweiaktiges Verfahren“

4.    Kosten- und Gebührenbescheid

5.    Ansprüche gegenüber dem Sozialamt (§ 74 SGB XII) und gegenüber zivilrechtlich

       haftenden Erben und Banken

6.    Billigkeitsgründe

7.    Fragen der Teilnehmenden

Referent/-in

Prof. Dr. Barthel, Rechtsanwalt und Dipl.-Verwaltungswirt ist seit über 20 Jahren hauptberuflich Rechtsdozent an Bildungseinrichtungen sowie als Autor u. a. zum Verwaltungsrecht tätig.
Prof. Barthel ist Justiziar der Arbeitsgemeinschaft Friedhof und Denkmal Kassel und Verfasser des „Gaedke“, Handbuch des Friedhofs- und Bestattungsrechts, (neue) 13. Auflage, Köln 2022.

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 160,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 14.02.2024 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 06.03.2024.

Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.