Kommunen und deren Unternehmen sehen sich zunehmend steuerlichen Risikofeldern gegenüber. Aufgrund der zunehmenden Aktivitäten der Finanzbehörden mit Blick auf die für die Steuererhebung relevanten Tätigkeiten der Kommunen und diesen nahekommenden Tätigkeiten, ist es für die öffentlichen Verwaltungen unumgänglich, ein Verständnis der „kommunalen Besteuerungspraxis“ zu erlangen. Dies gilt nicht nur für die Umsatzsteuer, sondern auch für die Ertragsteuern (insbesondere Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer). Wir klären in dieser Veranstaltung, welche konkreten steuerlichen Anforderungen an das Vorliegen der BgA-Eigenschaft gestellt werden und welche Sonderfälle auftauchen können. Dabei werden die häufig auftretenden Probleme bei der Abgrenzung der verschiedenen steuerlichen Sphären einer juristischen Person des öffentlichen Rechts und die konkreten steuerlichen Folgen bei Betrieben gewerblicher Art detailliert erläutert.
1. Stellung der BgA im Steuerrecht
2. Tatbestandsmerkmale/Voraussetzungen eines BgA
3. Prüfschema zum Vorliegen eines BgA
4. Anforderungen bei Vorliegen eines BgA: Erklärungspflichten, Fristen, Möglichkeiten
5. Klassische Fragen wie Abgrenzungen zu Vermögensverwaltung, Hoheitsbetrieb, Verpachtung, wirtschaftliche Tätigkeit
6. Steuerbelastung im BgA
7. Ausschüttung aus dem BgA
8. Betriebsvermögen (Entnahme und Einlage von Vermögensgegenständen)
9. Verluste im BgA und Verlustverrechnungsmöglichkeiten
10. Steuerliches Einlagekonto und Kapitalerträge
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Ihr Verband erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 180,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 22.04.2025 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 13.05.2025.
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