Richtige, nachhaltige Entscheidungen der Kommune sind ohne die Kenntnis der tatsächlichen wirtschaftlichen Lage nicht möglich. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 31.01.2013 (AZ: BVerwG 8 C 1.12) zu den Grenzen der Kreisumlagenerhebung verdeutlicht die Notwendigkeit der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage kreisangehöriger Kommunen, insbesondere bei einer vorliegenden strukturellen Unterfinanzierung.
Das Seminar vermittelt die Möglichkeiten und Methoden einer aussagekräftigen Lagebeurteilung von Städten, Gemeinden und Kreisen. Es kann auch als Inhouse-Seminar für Kommunalvertreter an einem Sonnabend in Ihrer Verwaltung stattfinden.
– Definition „dauernde Leistungsfähigkeit“ und ihre Bedeutung für die Kommune
– Megatrends und ihre Auswirkungen auf die künftige Leistungsfähigkeit der Kommune
– Kriterien für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage
(Ergebnislage, Wirtschaftlichkeitslage, Vermögenslage, Liquiditätslage)
– Betrachtung des Kernhaushaltes vs. Betrachtung der Konzernbilanz
– Beurteilung der wirtschaftlichen Lage auf Grundlage geeigneter Bilanzkennzahlen
im Jahresabschluss der Kommune und den kommunalen Unternehmen und
dem Gesamtabschluss (Jahresabschlussanalyse)
– Probleme und Lösungsansätze im Rahmen der Beurteilung der strukturellen
Unterfinanzierung im Unterschied zur konjunkturellen Unterfinanzierung
– Erfahrungsaustausch und Fragen der Teilnehmenden
Teilnahmebedingungen:
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 175,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 20.10.2019 sind 35 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 09.11.2019.