Die Bewertung und Bilanzierung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen
unterliegt zahlreichen Spezifika des Gemeindehaushaltsrechts. Fragen ergeben sich insbes. bei der (Eröffnungs-) Bilanzierung, Bewertung und Fortschreibung des Vermögens und der Fördermittel. Zudem sind zahlreiche buchhaltungsrelevante Sachverhalte zur Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse zwischen Gemeinde und einbezogenen Sanierungsträgern zu erfassen.
Das Seminar zeigt die Behandlung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, ausgehend von der kommunalen Eröffnungsbilanz, über die Haushaltsplanung bis hin zum Jahresabschluss. Dazu werden alle wesentlichen Geschäftsvorfälle zur Abbildung der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den Rechnungskreisen der Gemeinde, der Sanierungs- oder Entwicklungsmaßnahme und dem Träger/Treuhänder beispielhaft vorgestellt.
– Allgemeine Rechtsgrundlagen
– Erfassung städtebaulicher Maßnahmen in der kommunalen Eröffnungsbilanz
– Rechtsverhältnisse, Verpflichtungen und Leistungen zwischen Gemeinde, Sondervermögen
und Träger/Treuhänder
– Eröffnungsbilanzierung für Vermögen und Schulden des Entwicklungs- u. Sanierungsgebietes
– Bewertung und Fortschreibung spezifischer Vermögensgegenstände und Schulden der
Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen.
– Haushaltsplanung für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen
– Kosten- und Finanzierungsübersicht und Jahresabschluss
– Erfahrungsaustausch und Fragen der Teilnehmenden
Teilnahmebedingungen:
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 167,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 29.04.2020 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 20.05.2020.