Sie als hauptamtliche/r Bürgermeister*in oder Amtsleiter*in stehen im Falle einer Großschadensereignisses an der Spitze eines Krisenstabes wie der Kapitän bei der Havarie eines Schiffes. Großschadensereignisse wie Hochwasser, Zugunfälle, Tierseuchen, Flächenbrände und Unwetter können jede Gemeinde plötzlich treffen. Oft geht es um Menschenleben oder hohe Sachwerte. Sie müssen souverän und schnell reagieren, effiziente Strukturen aufbauen und die Situation gemeinsam mit allen geeigneten und verfügbaren Rettungskräften meistern. Gerade kleine Kommunen geraten dabei schnell an ihre Leistungsgrenze. Doch Vorbereitung ist alles.
Das Seminar beleuchtet die Rolles der/des Hauptverwaltungsbeamt*in in einer solchen Situation, vor allem in kleinen Gemeinden. Sie erhalten Grundlagen und praktische Hinweise aus Sicht kleinerer Verwaltungen für den Aufbau und die Aufgabenverteilung eines Krisenstabes inkl. Anforderungen an die Stabsräume. Vor allem bekommen Sie Gelegenheit, mit Amtkolleg*innen anderer Kreise und Bundesländer Fragen zu diskutieren/zu klären und Erfahrungen auszutauschen.
1. Rechtsgrundlagen bei Großschadensereignissen
2. Die Rolle der/des politisch Gesamtverantwortlichen in einer solchen Situation
3. Zusammenarbeit mit Rettungskräften
4. Aufbau einer Einsatzleitung, Führungsebenen
5. Aufbau einer Krisenstabes nach Feuerwehr DIN 100
6. Ausstattung des Stabes und der Stabsräume
7. Vordrucke, Infoblätter, Tagebücher
8. Fragen der Seminarteilnehmenden aus ihrer Verwaltungspraxis und Erfahrungsaustausch
Teilnahmebedingungen:
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 190,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer und Seminartag schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 24.03.2021 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 14.04.2021.