Das Seminar befasst sich mit der Praxis der kommunalen Ordnungswidrigkeitenverfahren, auch mit dem oft als frustrierend empfundenen Verfahren vor Gericht. Weitere Schwerpunkte sind die zweckmäßigen Ermittlungen und die Zumessung der Geldbuße. Dabei wird die oft vernachlässigte Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile behandelt. Die Einziehung des Wertes von Taterträgen ist im OWiG neu geregelt worden.
1. Ablauf des Ordnungswidrigkeitenverfahrens
2. Verfahrenspraxis vor Gericht
3. Die Rolle der Verwaltungsbehörde
4. Bußgeld und/oder Ordnungsverfügung
5. Zweckmäßiges Ermitteln in der Praxis
6. Der Bußgeldbescheid
7. Zumessung der Geldbuße
8. Aufsichtspflichtverletzung im OWiG
9. Bußgeld und juristische Person im OWiG
10. Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile
11. Neuregelung der Einziehung des Wertes von Taterträgen
12. Fragen und Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden
Teilnahmebedingungen:
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 167,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 27.10.2020 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 17.11.2020.