Die Liste möglicher Umstände, die Arbeitgeber berechtigen, das Verhalten von Arbeitnehmern
abzumahnen, ist lang. Aber auch die von der Rechtsprechung aufgestellten Voraussetzungen für eine wirksame Abmahnung sowie ebenso wirksame Kündigung sind zahlreich und kompliziert. Abmahnungen und Kündigungen müssen formell und inhaltlich mängelfrei sein, da sie sonst
unwirksam sind, ihr Ziel verfehlen und dem Ruf der Verwaltung schaden.
Das Seminar legt die aktuelle Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte und des Bundesarbeitsgerichts zu Grunde und zeigt, wie Abmahnungen und Kündigungen „wasserdicht“ gemacht werden. Neben sehr umfangreichen Seminarunterlagen erhalten die Teilnehmenden eine Übersicht über die aktuelle Rechtsprechung und die Gelegenheit zu Fragenstellungen und zum Erfahrungsaustausch.
1. Definition der Abmahnung
2. Aufbau, Inhalt, richtige Formulierung, Zeitpunkt der Abmahnung
3. Anzahl der Abmahnungen 4. Mündliche Abmahnung
5. Vorherige Anhörung 6. Abmahnung und Ermahnung
7. Sachverhalte für die Erteilung von Abmahnungen
8. Zuständigkeit für die Erteilung von Abmahnungen
9. Die Abmahnung als die Kündigung vorbereitende Maßnahme
10. Abmahnung und außerordentliche Kündigung
11. Abmahnung und Bagatellkündigung
12. Die Möglichkeiten der Kündigung
13. Formvorschriften und Fristerfordernisse 14. Verwirkung einer Abmahnung
15. Aufnahme in die Personalakte und Entfernung/Verfallsdatum
16. Rechtsschutzmöglichkeiten
17. Mitwirkungsrechte der Personalvertretung
18. Fragen und Probleme aus der Praxis der Teilnehmenden
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 180,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 15.01.2024 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 05.02.2024.
Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.