Die Änderungen des Bundesreisekostengesetzes zum 01.01.2020 schlagen auf die Rechtslage in Brandenburg durch. Im Seminar werden die Neuheiten und ihre Folgen vorgestellt. Darüber hinaus
behandelt es Fragen, die im Verwaltungsalltag immer wieder auftreten und die es rechtssicher zu beantworten gilt. Anhand einer Vielzahl von Fällen aus der Praxis wird das in Brandenburg geltende Bundesreisekostenrecht erläutert. Das Seminar bietet Raum zur Erörterung von schwierigen Fällen der Teilnehmenden.
· Grundsätze des Reisekostenrechts
· Rechtsgrundlagen und Verweisungen
· Das spezielle Reisekostenrecht der Azubis
· Anordnungs-/Genehmigungsverfahren
· Dienstreise oder Arbeitsweg?
· Fahrtkostenerstattung
· Wegstreckenentschädigung
· Beginn und Ende der Dienstreise
· Tagegeld, Reform der Pauschalen
· Einbehaltung und Steuerrecht
· Übernachtung und Frühstück
· Fragen und Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden
Teilnahmebedingungen:
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 167,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 12.04.2020 sind 35 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 30.04.2020.