Seminar-Informationen

Die Verwaltung hat bei der Vorbereitung und Nachbereitung von Sitzungen kommunaler Gremien nicht nur organisatorische Aufgaben, sondern auch eine beratende Funktion, um rechtssichere und umsetzbare Beschlüsse zu gewährleisten. Dennoch kann es – etwa durch kurzfristige Änderungsanträge – zu rechtswidrigen Beschlüssen kommen, die für die Gemeinde schwerwiegende Folgen haben können. Hauptverwaltungsbeamte sind in diesen Fällen verpflichtet, Beschlüsse genau zu prüfen und gegebenenfalls zu beanstanden. Dieses Seminar vermittelt praxisnah die rechtlichen Grundlagen, das Verfahren und die typischen Probleme im Umgang mit rechtswidrigen Beschlüssen. Zudem haben die Teilnehmenden Gelegenheit, eigene Fälle einzubringen und gemeinsam zu diskutieren.

Schwerpunkte

  1. Vorbereitung von Gremiensitzungen
  2. Kommunalverfassungsrechtliche Einordnung des Beanstandungsrechts
  3. Beratende und prüfende Rolle des Hauptverwaltungsbeamten
  4. Rechtswidrigkeit von Beschlüssen und deren Folgen
  5. Gegenstand der Beanstandung
  6. Aufbau der ersten Beanstandung, Fristen und Wirkung
  7. Erneute Befassung des Gremiums
  8. Zweite Beanstandung und Vorlage an die Kommunalaufsichtsbehörde
  9. Rechtsbehelfe gegen die Streitentscheidung
  10. Verhältnis zu allgemeinen Maßnahmen der Kommunalaufsicht
  11. Fragen aus der Verwaltungspraxis der Teilnehmenden

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 180,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen ein. Bei Stornierung nach dem 27.04.2026 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 18.05.2026.


Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.