Seminar-Informationen

2021 trat das neue Besoldungsgesetz für M-V in Kraft. Gleichzeitig brachte das Gesetz Änderungen im Beamten- und Versorgungsrecht in M-V.

Das Seminar erläutert die Änderungen und ihre Auswirkungen auf die Praxis in den Kommunen.

Schwerpunkte

1.      Neue Zulagen bei Vertretung und Erkrankung

2.      Neues System beim Wegfall von Zulagen

3.      Erweiterte Personalgewinnungszuschläge

4.      Erleichterungen beim Familienzuschlag, insbesondere Eigenmittelgrenze

5.      Neue Teilzeit mit Zuschlag zum Wissenstransfer

6.      Abschlagszahlungen bei Besoldungsanpassungen

7.      Änderung der Tabellenstruktur

8.      Verfeinerung des Erfahrungsstufenrechts bei Anrechnung von Vordienstzeiten

9.      Familienpflegezeit

10.    Einführung Altersgeld

11.    Fragen der Teilnehmenden

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 170,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 23.02.2022 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 16.03.2022.