Seminar-Informationen

Das Seminar stellt die wesentlichen Inhalte des Kommunalrechts des Landes Brandenburg entsprechend der 2024 modernisierten Kommunalverfassung vor. Praxisgerecht werden die jeweiligen Konsequenzen für die kommunale Arbeit erörtert, wobei ausreichend Raum besteht, mit den weiteren Seminarteilnehmern Erfahrungen auszutauschen. Das Seminar richtet sich an Hauptverwaltungsbeamte, deren Referenten, an Gemeindevertreter, Stadtverordnete und Ortsteilvertreter sowie an Verwaltungsbedienstete, die keine Kenntnisse im Kommunalrecht haben oder ihr vorhandenes Wissen auffrischen und ordnen möchten. Das Seminar soll das Verständnis für besonders schwierige Vorschriften der Kommunalverfassung wecken und deren Anwendung erleichtern.

Schwerpunkte

  1. kommunale Selbstverwaltung – was ist das?
  2. Überblick, Aufbau und Struktur der Kommunalverfassung Brandenburg
  3. Gremienarbeit (Ausschüsse, Beiräte und Beauftragte)
  4. Rechte der Einwohner
  5. Rechte und Pflichten der Mandatsträger
  6. Rechte und Pflichten des Hauptverwaltungsbeamten
  7. Kompetenzverteilung zwischen den Organen der Kommune
  8. Die Rolle des Vorsitzenden der Gemeindevertretung
  9. Ortsteilrecht
  10. Beanstandungsverfahren des Hauptverwaltungsbeamten
  11. Fragen der öffentlichen Bekanntmachung von Beschlüssen und Rechtsvorschriften
  12. Fragen und Erfahrungsaustausch zwischen und mit den Teilnehmenden

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 175,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen ein. Bei Stornierung nach dem 25.08.2025 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 15.09.2025.


Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.