Das Direktionsrecht ermöglicht dem Arbeitgeber die Durchsetzbarkeit auch einseitig gewollter Veränderungen. Es beruht auf dem Arbeitsvertrag und ist wesentlicher Inhalt eines jeden Arbeitsverhältnisses. Doch nicht jede Weisung des Arbeitgebers ist vom Direktionsrecht gedeckt. In der Praxis gibt es daher Unsicherheit und Streit um die Frage, wann den Anweisungen des
Arbeitgebers zu folgen ist und wann nicht, und was genau die Konsequenzen für die Beteiligten von möglicher Arbeitsverweigerung bis zu einer erforderlichen Änderungskündigung sind. Auch hat das Bundesarbeitsgericht seine ständige Rechtsprechung zu den sogen. unbilligen Weisungen mit weitreichenden Folgen für die Dienststellen geändert.
Das Seminar vermittelt Rechtssicherheit im Umgang mit den verschiedenen Formen einseitiger Dienstanweisungen, erläutert einschlägige höchstrichterliche Entscheidungen, deren Bedeutung sowie deren Umsetzung in der kommunalen Praxis.
1. Die rechtlichen Grundlagen
Begriff des Direktionsrechts, Arbeitsvertragsgestaltung und Nachweisgesetz
2. Arbeitsvertrag und Direktionsrecht
Typische Regelungsinhalte des Arbeitsvertrags, Öffnungsklauseln und unbestimmte
Regelungen, Verhältnis zwischen Arbeitsvertrag und Direktionsrecht, Beschränkung des
Direktionsrechts durch Konkretisierung der Leistungspflichten durch betriebliche Übung?
3. Inhalt und Umfang des Direktionsrechts
Umfang und Grenzen; Zugriff auf Ort, Zeit und Art der Arbeitsleistung; Berufs- und Sozialbild Wer übt das Direktionsrecht im Einzelfall aus? Die Bedeutung von Stellenbeschreibungen.
4. Die Grenzen des Direktionsrechts
Grundrechte, Arbeitsgesetze, Tarifverträge, Arbeitsvertrag, billiges Ermessen, der Personalrat
5. Typische Probleme des Direktionsrechts
Zumutbarkeit und stark beeinträchtigende Folgen; sich wandelnde Arbeitsplätze und
Notfallsituationen; Übertragung geringwertiger Tätigkeiten; Durchsetzung des Direktionsrechts; Leistungsverweigerungsrechte des Arbeitnehmers
6. Praxisbeispiele
Arbeitszeit und Arbeitsmittel; Umsetzung, Versetzung, Abordnung; Zuweisung und Personalgestellung; höher- und niederwertige Tätigkeiten; korrigierende Herabgruppierung; Entzug von Leistungspositionen
7. Abgrenzung zur Änderungskündigung
Änderungsvertrag als Alternative zur Änderungskündigung, wann ist Änderungskündigung
erforderlich? Formalien der Änderungskündigung; Rechtsschutz u. Reaktionsmöglichkeiten
8. Mitbestimmung des Personalrats
Die Mitbestimmungsmöglichkeiten im Überblick; Direktionsrechtsausübung und Versetzung;
die besondere Bedeutung des Beschwerderechts
9. Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts
Teilnahmebedingungen:
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 185,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 26.10.2020 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 16.11.2020.