Das Direktionsrecht ermöglicht dem Arbeitgeber die Durchsetzbarkeit auch einseitig gewollter Veranderungen. Es beruht auf dem Arbeitsvertrag und ist wesentlicher Inhalt eines jeden Arbeitsverhaltnisses. Doch nicht jede Weisung des Arbeitgebers ist vom Direktionsrecht auch gedeckt. In der Praxis gibt es daher Unsicherheit und Streit um die Frage, wann den Anweisungen des Arbeitgebers zu folgen ist und wann nicht, und was genau die Konsequenzen für die Beteiligten von möglicher Arbeitsverweigerung bis zu einer erforderlichen Änderungskündigung sind. Auch hat das Bundesarbeitsgericht seine standige Rechtsprechung zu den sogen. unbilligen Weisungen mit weitreichenden Folgen für die Dienststellen geandert.
Das Seminar vermittelt Rechtssicherheit im Umgang mit den verschiedenen Formen der einseitigen Dienstanweisungen, erlautert einschlagige höchstrichterliche Entscheidungen, deren Bedeutung sowie deren Umsetzung in der kommunalen Praxis.
1. Die rechtlichen Grundlagen
Begriff des Direktionsrechts, Arbeitsvertragsgestaltung und Nachweisgesetz
2. Arbeitsvertrag und Direktionsrecht
Typische Regelungsinhalte des Arbeitsvertrags, Öffnungsklauseln und unbestimmte Regelungen, Verhaltnis zwischen Arbeitsvertrag und Direktionsrecht, Beschrankung des Direktionsrechts durch Konkretisierung der Leistungspflichten durch betriebliche Übung?
3. Inhalt und Umfang des Direktionsrechts
Umfang und Grenzen, Zugriff auf Ort, Zeit und Art der Arbeitsleistung, Berufs- und Sozialbild
Wer übt das Direktionsrecht im Einzelfall aus? Die Bedeutung von Stellenbeschreibungen
4. Die Grenzen des Direktionsrechts
Grundrechte, Arbeitsgesetze, Tarifvertrage, Arbeitsvertrag, billiges Ermessen, der Personalrat
5. Typische Probleme des Direktionsrechts
Zumutbarkeit und stark beeintrachtigende Folgen, sich wandelnde Arbeitsplatze und
Notfallsituationen, Übertragung geringwertiger Tatigkeiten, Durchsetzung des Direktionsrechts
Leistungsverweigerungsrechte des Arbeitnehmers
6. Praxisbeispiele
Arbeitszeit und Arbeitsmittel, Umsetzung, Versetzung, Abordnung, Zuweisung und Personalgestellung, höher- und niederwertige Tatigkeiten, korrigierende Herabgruppierung, Entzug von Leistungspositionen
7. Abgrenzung zur Änderungskündigung
Änderungsvertrag als Alternative zur Änderungskündigung, wann ist Änderungskündigung erforderlich? Formalien der Änderungskündigung, Rechtsschutz u. Reaktionsmöglichkeiten
8. Mitbestimmung des Personalrats
Die Mitbestimmungsmöglichkeiten im Überblick, Direktionsrechtsausübung und Versetzung,
die besondere Bedeutung des Beschwerderechts
9. Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht
Teilnahmebedingungen:
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhalt mit der Teilnahmebestatigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 185,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetranke ein. Bei Stornierung nach dem 09.02.2020 sind 35 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fallig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 28.02.2020.