Das Erbbaurecht als eine Form der langfristigen Grundstücksnutzung gewinnt an Aktualität. Anwendung findet es u. a. beim Bau von Eigenheimen, bei der Schaffung von Wohnungen in Form von Wohnerbbaurechten und Errichtung von Gebäuden und Anlagen für eine wirtschaftliche Nutzung (Supermärkte, Lagerhallen, Sportanlagen). Auch mit freien Trägern sozialer u. kultureller Einrichtungen können Erbbauverträge abgeschlossen werden. Für die Gemeinden bestehen viele Fragen zum Umgang mit diesem Vertragstyp. So z. B. zur Wertanpassung des Erbbauzins, zur Belastung des Erbbaurechts mit Grundpfandrechten, zur Zwangsvollstreckung in Erbbaurechte, zur Entschädigung des Bauwerks nach Ablauf des Vertrages. Das Seminar gibt eine Einführung in das Erbbaurecht und erläutert die Anwendung der Rechtsnormen anhand von Beispielen.
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 170,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 08.08.2024 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 29.08.2024.
Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.