Das Erbbaurecht stellt eine selten genutzte Gestaltungsmöglichkeit dar, um Grundstücke einerseits ohne Kapitalbindung an bauwillige Interessenten zu vergeben und andererseits langfristige und kontinuierliche Einnahmen zu sichern. Bei den z. Zt. steigenden Zinsen ist ein „Comeback“ des Erbbaurechts zu erwarten. Als eigentumsgleiches Recht bietet es fast die gleichen Sicherheit wie der Erwerb eines Grundstücks. Dabei sind viele Gestaltungsvarianten im Rahmen der Vertragsfreiheit möglich, die sehr sorgfältig und rechtssicher eingesetzt werden können.
Dieses Seminar vermittelt anhand konkreter Beispiele nicht nur die rechtlichen und vertraglichen Grundlagen, sondern auch die Vor- und Nachteile des Erbbaurechts.
1. Das Sachenrecht als Grundlage des Erbbaurechts
2. Sinn und Bedeutung des Erbbaurechts, die rechtlichen Grundlagen
3. Inhalt des Erbbaurechts
4. Verfügungsbeschränkungen
5. Schuldrechtliche Vereinbarungen
6. Besondere Gestaltungen des Erbbaurechts
7. Bestellung des Erbbaurechts und die Grundbucheintragung
8. Der Erbbauzins und die Berechnung, Anpassung als Wertsicherung
9. Dauer des Erbbaurechtes
10. Beendigung, Erneuerung und Heimfall des Erbbaurechts
11. Entschädigung bei der Beendigung des Erbbaurechts
12. Besprechung eines Muster-Erbbaurechtsvertrages, Diskussion
Teilnahmebedingungen
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 205,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 23.02.2023 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 16.03.2023.