Seminar-Informationen

Das BauGB in seiner gegenwärtigen Fassung erschwert es den Gemeinden, wirksam gegen
Erscheinungen der Verdrängung gefährdeter Bevölkerungsgruppen in den Gemeinden vorzugehen und bessere städtebauliche Entwicklungskonzepte durchzusetzen. Auf Anregung einer Baulandkommission sollen den Gemeinden durch Änderungen des BauGB und der Baunutzungsverordnung erweiterte Handlungsmöglichkeiten eröffnet werden.

Das Seminar führt in die neuen Regelungen ein.

Schwerpunkte

1.    Kommunale Vorkaufsrechte

2.    Bebauungsplan zur Festsetzung von Flächen für den sozialen Wohnungsbau

3.    Weitere Erleichterungen des Wohnungsbaus

4.    Städtebauliches Entwicklungskonzept zur Stärkung der Innenentwicklung

5.    Ausreichendes Angebot von bezahlbaren Mietwohnungen

6.    Gebietskategorie „Dörfliches Wohngebiet“

7.    Mobilfunkausbau

8.    Erweiterung des Belangekatalogs in § 1 BauGB um den Belang der ausreichenden Versorgung mit Grün- und Freiflächen und des Erweiterung des Festsetzungskatalogs in § 9 BauGB um Naturerfahrungsräume oder die Ermöglichung von Ausgleichszahlungen

9.    Fragen der Teilnehmenden und ihr Erfahrungsaustausch sind Seminarbestandteile

 

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen:

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 170,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 24.02.2021 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 17.03.2021.