Seminar-Informationen

Das Grundsteuerreformgesetz vom 26.11.2019 ermöglicht den Gemeinden, die Grundsteuer auch in Zukunft als Einnahmequelle zu erhalten, wenn es gelingt, neue Bewertungsgrundlagen bis zum 31.12.2024 zu schaffen. Eine Öffnungsklausel im Grundgesetz gestattet den Ländern, auch mit anderen Methoden als dem Bewertungsgesetz zum Grundsteuerwert zu kommen. Diese anderen Methoden sind heute aber erst in groben Ansätzen vorhanden. Sie bergen deshalb ein großes Risiko, die Grundsteuer überhaupt beizubehalten.

Das Seminar stellt das Grundsteuerreform-Paket vor, erläutert das vom Bundestag beschlossene wertabhängige Modell und informiert über die ersten bekannten Ansätze alternativer Modelle.

 

Schwerpunkte

1.    Ziel und Inhalt des Grundsteuerreform-Pakets: Grundsteuerreformgesetz (GrStRefG), Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 72,105 u. 125b); Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Änderung Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für d. Bebauung

2.    Änderungen des Bewertungsgesetzes, des Grundsteuergesetzes und weiter Gesetze durch das Grundsteuerreformgesetz: Dreistufiges Konzept zur Erhebung der Grundsteuer; Grundsteuerwerte statt Einheitswerte, Dämpfung der höheren Grundsteuerwerte durch niedrigere Steuermesszahlen für die Grundsteuer A und Grundsteuer B; ermäßigte Steuermesszahlen für den
geförderten Wohnungsbau, gemeinnützige Gesellschaften, Genossenschaften und Vereine;
autonome Hebesätze der Gemeinden.

3.    Bewertung von Grundstücken nach vereinfachten Verfahren

Ertragswertverfahren für Ein- und Zweifamilienhäuser und Wohnmiethäuser;

Sachwertverfahren für Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte sowie sonstige bebaute Grundstücke; unbebaute Grundstücke: Fläche mal Bodenrichtwert. Berechnungsbeispiele;
Erlass der Grundsteuer wegen wesentlicher Ertragsminderungen.

4.    Erhebung der Besteuerungsgrundlagen; weitere Quellen: Microzensus Nettokaltmiete der
Statistik; Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse.

5.    Grundsteuer C. Möglichkeit der Gemeinden, aus städtebaulichen Gründen besondere Grundstücksgruppen zu bestimmen und einen gesonderten Hebesatz festzulegen.

6.    Öffnungsklausel, die es Ländern erlaubt, abweichende Regelungen zur Ermittlung des Grundsteuerwerts anzuwenden: bisherige Modell-Vorstellungen.

7.    Fragen der Teilnehmenden und ihr Erfahrungsaustausch sind Seminarbestandteile

 

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen:

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 167,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 14.10.2020 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 04.112020.