Seminar-Informationen

Die für Gemeinden unverzichtbare Grundsteuer darf nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nur noch bis 31.12.2024 anhand der Einheitswerte erhoben werden. Mit dem Grundsteuerreformgesetz (GrStRefG) treten völlig neue Regelungen und Bewertungsmethoden in Kraft. Den Finanzämtern und Gemeinden bleibt nur wenig Zeit, ihre Beschäftigten in die neuen Methoden einzuarbeiten und die Voraussetzungen für eine neue Steuererhebung ab 1.1.2025 zu schaffen.
Ob die Steuerreinnahmen in der bisherigen Höhe fließen und welcher Erhebungsaufwand nötig ist, wird auch dadurch bestimmt, ob ein Land dem vom Bund vorgegebenen Verfahren nach Verkehrswerten folgt oder ob es von der Ausnahmeregelung Gebrauch macht. Zu überprüfen sind die Konsequenzen auf die Hebesätze der Gemeinden.

Das Seminar zeigt an Beispielen die Methoden des GrStRefG und wie die Daten beschafft werden.

Schwerpunkte

1.    Ziel und Inhalt des Grundsteuerreform-Pakets: GrStRefG, Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 72,105 und 125b); Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Änderung Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung

2.    Änderungen des Bewertungsgesetzes, des Grundsteuergesetzes und weiterer Gesetze durch das GrStRefG: Beibehaltung des dreistufigen Konzepts zur Erhebung der Grundsteuer; Grundsteuerwerte statt Einheitswerte, Dämpfung der höheren Grundsteuerwerte durch niedrigere Steuermesszahlen für die Grundsteuer A und B; ermäßigte Steuermesszahlen für den geförderten Wohnungsbau, gemeinnützige Gesellschaften, Genossenschaften und Vereine; autonome
Hebesätze der Gemeinden

3.    Bewertung der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in einem überarbeitete Ertragswertverfahren; Bewertung von Grundstücken nach neuen Ertrags- und Sachwertverfahren. Zuordnung von Betriebsgrundstücken. Gemeinsame Durcharbeit von Berechnungsbeispielen anhand der Anlagen zum GrStRefG: Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, Mietwohnhaus nach dem
Ertragswertverfahren, Bürogrundstück nach dem Sachwertverfahren

4.    Ermittlung des Grundsteuermessbetrags

5.    Festsetzung des Grundsteuerhebesatzes A und B. Grundsteuererlass bei Ertragsminderung

6.    Möglichkeit einer neuen Grundsteuer C zur Mobilisierung baureifer Grundstücke

7.    Öffnungsklausel, die es Ländern erlaubt, abweichende Regelungen zur Ermittlung des Grundsteuerwerts anzuwenden: bisherige Modell-Vorstellungen

8.    Fragen der Teilnehmenden und ihr Erfahrungsaustausch sind Seminarbestandteile

 

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen:

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 170,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 10.03.2021 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 31.03.2021.