Seminar-Informationen

Die Bescheide zur neuen Grundsteuer sind mittlerweile ergangen und die erste Marge der Einnahmen eingenommen. Gleichwohl gibt es noch offene Flanken. Die ergänzten Regelungen zu extremen Abweichungen zwischen Grundsteuerwert und gemeinen Wert von Grundstücken, die noch offenen Einsprüche und die Schätzungen säumiger Antragsteller bergen noch Unsicherheiten für die Grundsteuereinnahmen der Gemeinden. Auch die Reaktion des Bundesverfassungsgerichts auf Klagen gegen das Grundsteuerreformgesetz stehen noch aus. Das Seminar gibt einen Überblick zur Situation und zu möglichen Konsequenzen und antwortet auf Fragen der Teilnehmer.

Schwerpunkte

  • Kurze Zusammenfassung zu Zweck und Bewertungsmethoden der neuen Grundsteuer
  • Hat die neue Grundsteuer gebracht, was von ihr erwartet wurde?
  • Welche Bewertungsregelungen führten zu extremen Abweichungen gegenüber der früheren Einheitsbewertung und wie wird darauf reagiert?
  • Der Handlungsspielraum aus der Ergänzung des Grundgesetzes (Artikel 72, 105 und 125b GG).
  • Die ergänzte Möglichkeit, Verstöße gegen das Übermaßverbot geltend zu machen (Ergänzung des § 220 um einen Absatz 2 BewG).
  • Extreme Bodenrichtwerte
  • Einhaltung des Grundsteueraufkommens durch Variation der Hebesätze.
  • Härtefälle
  • Mobilisierung baureifer Grundstücke durch die neue Grundsteuer C.
  • Erfahrungen und Fragen der Teilnehmer

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie die Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 175,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen ein. Bei Stornierung nach dem 19.08.2025 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 09.09.2025.


Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.