Die für Gemeinden unverzichtbare Grundsteuer darf nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nur noch bis 31.12.2024 anhand der Einheitswerte erhoben werden. Mit dem Grundsteuerreformgesetz (GrStRefG) des Bundes treten völlig neue Regelungen und Bewertungsmethoden in Kraft. Den Finanzämtern und Gemeinden bleibt nur wenig Zeit, ihre Beschäftigten in die neuen Methoden einzuarbeiten und die Voraussetzungen für eine neue Steuererhebung ab 1.1.2025 zu schaffen. Zu überprüfen sind die Konsequenzen auf die Hebesätze der Gemeinden.
Das Seminar führt in die neuen Methoden des GrStRefG anhand von Beispielen ein. Auch für Länder, die die Öffnungsklausel nutzen, sind die Bewertungsmethoden für die Land- und Forstwirtschaft des GrStRefG relevant. Das Seminar geht darauf ein.
1. Notwendigkeit der Reform; was umfasst das GrStRefG-Paket?
2. Der neue Ansatz der Grundsteuer
3. Veränderte Bewertungsverfahren
4. Ertragswertverfahren für EFH, ZFH, MWH, WEG mit Beispiel
5. Sachwertverfahren für Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke, Teileigentum, sonstige mit Beispiel
6. Grundsteuerwert Land- und Forstwirtschaft mit Beispiel
7. Grundsteuergegenstand und Grundsteuermesszahlen, Minderung für bestimmte Nutzungen
8. Festsetzung des Hebesatzes und neue Grundsteuer C; Erlass der Grundsteuer wegen Ertragsminderung
9. Personelle, technische, finanzielle Bewältigung
10. Öffnungsklausel für eine Landesgrundsteuer im Grundgesetz, Beispiel: Baden – Württemberg
11. Fragen der Teilnehmenden und ihr Erfahrungsaustausch sind Seminarbestandteile
Seminar-Informationen:
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Teilnahmebedingungen:
Bitte melden Sie die Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 160,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen ein. Bei Stornierung nach dem 05.04./.26.04.2021 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 26.04./17.05.2021.
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