Die für die Gemeinden unverzichtbare Grundsteuer darf nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nur noch bis 31.12.2024 anhand der Einheitswerte erhoben werden. Mit dem GrStRefG treten völlig neue Regelungen und Bewertungsmethoden in Kraft. Den Finanzämtern und Gemeinden bleibt nur wenig Zeit, ihre Beschäftigten in die neuen Methoden einzuarbeiten und die Voraussetzungen für eine neue Steuererhebung ab 1.1.2025 zu schaffen. Zu überprüfen sind die Konsequenzen auf die Hebesätze der Gemeinden.
Das Seminar führt in die neuen Methoden des GrStRefG anhand von Beispielen ein. Einbezogen werden auch die im Nachhinein ergangenen Änderungen an den Bewertungstabellen und Paragraphen. Auch für jene Länder, die die Öffnungsklausel nutzen, sind die Bewertungsmethoden für die Land- und Forstwirtschaft des GrStRefG relevant.
1. Notwendigkeit der Reform; was umfasst das GrStRefG-Paket?
2. Der neue Ansatz der Grundsteuer
3. Veränderte Bewertungsverfahren
4. Ertragswertverfahren für EFH, ZFH, MWH, WEG (neue Nettokaltmiete- und Mietniveaustufentabellen) mit Beispielen
5. Sachwertverfahren für Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke, Teileigentum, sonstige mit Beispiel
6. Ertragswertverfahren für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (neue Bewertungstabellen)
7. Grundsteuergegenstand und Grundsteuermesszahlen, Minderung für geförderten Wohnungsbau u. a.
8. Festsetzung des Hebesatzes, Einführung in die neue Grundsteuer C für baureife Grundstücke; Erlass der Grundsteuer
9. Fragen und Antworten zu den koordinierten Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder zur Bewertung des Grundbesitzes und der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
10. Öffnungsklausel für eine Landesgrundsteuer im Grundgesetz, Beispiel Baden – Württemberg
11. Fragen der Teilnehmenden
Seminarinformationen
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Teilnahmebedingungen
Bitte melden Sie die Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 160,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen ein. Bei Stornierung nach dem 13.09.2022 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 04.10.2022.
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