Das Sachenrechtsbereinigungsgesetz ist noch aktuell – Welche Konsequenzen ergeben sich für Nutzer und Grundstückseigentümer nach der Einrede der Verjährung?

15-05-2024 (10:00 - 15:00 Uhr)

Anmeldung geschlossen

Seminar-Informationen

Auch über 30 Jahre nach der Wiedervereinigung Deutschlands findet sich auf dem Gebiet der ehemaligen DDR eine Trennung von Grundeigentum und Sacheigentum an auf dem Grundstück befindlichen Anlagen. Die hieraus resultierenden Konflikte versuchte das Sachenrechtsbereinigungsgesetz vom 21.09.1994 zu lösen, indem es grundsätzlich wieder die Untrennbarkeit von Grund- und Gebäudeeigentum herstellen wollte. Dass die Konflikte auch heute noch nicht abschließend gelöst sind, liegt zum einen an der fehlenden Gesprächs- und Kooperationsbereitschaft der Beteiligten. Zum anderen an der oftmals langjährigen Unklarheit der Eigentumsverhältnisse. Der BGH stellte 2014 zunächst klar, dass mit einer Verjährungseinrede des Grundstückseigentümers das Besitzrecht des Nutzers erlischt. Da dies zu unbefriedigenden Ergebnissen in der Praxis führte, löste der BGH mit seinem Urteil aus dem Jahre 2017 dies durch Feststellung einer gesetzwidrigen Lücke im
SachenRBerG und einer analogen Anwendung der §§ 29 V 1, 81 I Nr. 2 SachenRBerG.

Seminarteilnehmende

Liegenschaftsamt/-management, Kasse, Bauamt, Kommunalaufsicht, Wasser-/Abwasserunter-nehmen, kommunale Wohnungsgesellschaften und -genossenschaften

Schwerpunkte

1.    Grundzüge des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes

2.    Verjährungseinrede des Grundstückseigentümers und Lösungsansätze

3.    Schließen der Regelungslücke durch analoge Anwendung

       der §§ 29 Abs. 5, 81 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 sowie § 79 SachenRBerG

4.    Alternativen des Grundstückseigentümers im Umgang mit dem Urteil des BGH v. 22.9.2017

5.    Die Teilnehmenden können auch Fragen zu anderen Problemen des SachenRBerG stellen

Referent/-in

Henrik Bauer ist spezialisiert auf die Bereiche Bau-, Architekten-, Vergabe-, Immobilien- und Mietrecht, war von 2018 bis 2022 Justiziar im Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern, zuvor 20 Jahre Rechtsanwalt und Dozent in Kiel.

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 170,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 01.05.2024 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 22.05.2024.

Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.

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