Seminar-Informationen

Auch über 30 Jahre nach der Wiedervereinigung Deutschlands findet sich auf dem Gebiet der ehemaligen DDR eine Trennung von Grundeigentum und Sacheigentum an auf dem Grundstück befindlichen Anlagen. Die hieraus resultierenden Konflikte versuchte das Sachenrechtsbereinigungsgesetz vom 21.09.1994 zu lösen, indem es grundsätzlich wieder die Untrennbarkeit von Grund- und Gebäudeeigentum herstellen wollte. Dass die Konflikte auch heute noch nicht abschließend gelöst sind, liegt zum einen an der fehlenden Gesprächs- und Kooperationsbereitschaft der Beteiligten. Zum anderen an der oftmals langjährigen Unklarheit der Eigentumsverhältnisse. Der BGH stellte 2014 zunächst klar, dass mit einer Verjährungseinrede des Grundstückseigentümers das Besitzrecht des Nutzers erlischt. Da dies zu unbefriedigenden Ergebnissen in der Praxis führte, löste der BGH mit seinem Urteil aus dem Jahre 2017 dies durch Feststellung einer gesetzwidrigen Lücke im SachenRBerG und einer analogen Anwendung der §§ 29 V 1, 81 I Nr. 2 SachenRBerG.

Schwerpunkte

1.    Grundzüge des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes

2.    Verjährungseinrede des Grundstückseigentümers und Lösungsansätze

3.    Schließen der Regelungslücke durch analoge Anwendung der §§ 29 Abs. 5, 81 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 sowie § 79 SachenRBerG

4.    Alternativen des Grundstückseigentümers im Umgang mit dem Urteil des BGH v. 22.9.2017

5.    Die Teilnehmenden können auch Fragen zu anderen Problemen des SachenRBerG stellen

Teilnahmebedingungen

Seminarinformationen

Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.

Weitere Informationen zur Nutzung unserer Onlineseminare finden Sie auf www.biteg.de.

 

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 170,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 02.03.2023 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 23.03.2023.


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