Mit der Aussaat von Mais, Kartoffeln, Hackfrüchten und Getreide kommt es zu Wildschäden. Ein korrektes Verfahren zur Feststellung eines eingetretenen Wildschadens wird angesichts der Schadenshöhen immer wichtiger – auch, weil die Hemmschwelle Geschädigter zur gerichtlichen Überprüfung eingetretener Schäden und der festgestellten Ersatzpflicht immer geringer wird.
Das Seminar zeigt die Rechtslage und wie die Kommunalverwaltung mit Schadensfällen umgeht. Es gibt eine praktische Anleitung sowie Tipps für das durchzuführende formale Verfahren.
Fragen und Fälle der Teilnehmenden sind willkommen.
1. Gesetzliche Grundlagen
2. Das ausführliche Feststellungsverfahren
– Beteiligte
– Verfahren
– Ortstermine
– Gütliche Einigung
– Mitverschulden
– Kosten
3. Das gerichtliche Verfahren
4. Aktuelle Rechtsprechung zum Ausschluss von Schadenersatz, von Mitverschulden und zum Schadenersatz
5. Fragen der Teilnehmenden, Erfahrungsaustausch, Diskussion
Teilnahmebedingungen:
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Dienststelle erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 185,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 30.03.2021 sind 50% der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 20.04.2021.