Heute sind so viele personenbezogene Daten im Umlauf wie noch nie. Auch im Laufe eines Beschäftigungsverhältnisses werden durch die Arbeitgeber jede Menge Daten gesammelt und verarbeitet. Was darf der Arbeitgeber und was nicht? Welche Überwachungsmaßnahmen, wie z. B. Videoüberwachung, Internet, Soziale Netzwerke usw., sind zulässig?
Das neu geschaffene europäische Datenschutzrecht ändert nicht alles – aber doch vieles. Welche konkreten Auswirkungen hat die EU-DSGVO für die kommunale Datenschutzpraxis? Und wie verhält es sich mit dem in Kürze in Kraft tretenden Digitale-Dienste-Gesetz (Digital Services Act).
Antwort auf diese und weitere Fragen erhalten Sie unter Einbezug der aktuellen Rechtsprechung in unserem Seminar.
Seminarinformationen
Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.
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Teilnahmebedingungen
Bitte melden Sie die Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 165,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen ein. Bei Stornierung nach dem 07.03.2023 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 28.03.2023.
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