Seminar-Informationen

Heute sind so viele personenbezogene Daten im Umlauf wie noch nie. Auch im Laufe eines
Beschäftigungsverhältnisses werden durch die Arbeitgeber jede Menge Daten gesammelt und verarbeitet. Dabei entstehen Fragen wie: Was darf der Arbeitgeber und was nicht? Was regelt das Landesdatenschutzgesetz im Zusammenhang mit dem Beschäftigtendatenschutz? Welche Überwachungsmaßnahmen (Bsp. Videoüberwachung, Internet, Soziale Netzwerke) sind zulässig?

Das neu geschaffene europäische Datenschutzrecht ändert nicht alles – aber doch vieles. Erste Erfahrungen mit den neuen Regelungen und die aktuelle Rechtsprechung sind Seminarbestandteile ebenso wie die Fragen der Teilnehmenden und ihr Erfahrungsaustausch.

 

Schwerpunkte

– Rechtsgrundlagen: EU-DSGVO Bundesdatenschutzgesetz/Landesdatenschutzgesetz

– Zulässige und unzulässige Fragen im Bewerbungsverfahren (Krankheiten, Straftaten, Behinderung usw.)

– Umgang mit Bewerbungsdaten (“Bewerbungsdatenbanken”)

– Personalakte und Personalaktenführung

– Einbindung der/des betrieblichen Datenschutzbeauftragten

– Internet, E-Mails, Videoüberwachung, Soziale Netzwerke, Chipkarten

– Beteiligungsrechte des Personalrates

– Aktuelle Rechtsprechung

– Fragen aus der Praxis und Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden

 

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen:

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Dienststelle erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 167,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 09.02.2020 sind 35 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 28.02.2020.