Teilweise sehen die Verwaltungsvollstreckungsgesetze der Bundesländer besondere Pfändungsmöglichkeiten für besondere Forderungsarten vor. So können hier teilweise Lohn- aber auch teilweise Kontopfändungen, auch bei P-Konten, unterhalb der Pfändungsfreigrenze erlassen werden. Auch für Bußgeldforderungen innerhalb eines Insolvenzverfahrens ist die Pfändungsmöglichkeit in den Teil des Einkommens interessant, der für andere Gläubiger gesperrt ist. Dauerpfändungen, z. B. für Kita-Beiträge oder vergleichbare andere wiederkehrende Forderungen sind je nach Landesrecht besonders geregelt. Bitte beachten Sie bei der Anmeldung die Regelungen Ihres Verwaltungsvollstreckungsgesetzes.
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Ihr Verband erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 175,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 13.08.2025 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 03.09.2025.
Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.