Seminar-Informationen

Einige Verwaltungsvollstreckungsgesetze der Bundesländer eröffnen besondere Möglichkeiten für Pfändungen – sowohl bei Lohn- als auch bei Kontopfändungen, teilweise sogar bei P-Konten und unterhalb der Pfändungsfreigrenze. Auch im Insolvenzverfahren können Bußgeldforderungen in Einkommensanteile gepfändet werden, die anderen Gläubigern gesperrt sind. Dauerpfändungen, etwa bei Kita-Beiträgen oder vergleichbaren wiederkehrenden Forderungen, sind ebenfalls länderspezifisch geregelt. Das Seminar erläutert die rechtlichen Grundlagen, zeigt praxisgerechte Einsatzmöglichkeiten und stellt Muster für Pfändungs- und Einziehungsverfügungen bereit. Bitte beachten Sie bei der Anmeldung die Regelungen Ihres Verwaltungsvollstreckungsgesetzes.

 

Schwerpunkte

  • Besondere Pfändungsmöglichkeiten nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz
  • Dauerpfändungen: Definition, Voraussetzungen und Einsatzmöglichkeiten
  • Formulierung von Pfändungs- und Einziehungsverfügungen
  • Synergieeffekte und kassentechnische Besonderheiten (u. a. Mahnsperren)
  • Pfändungen unterhalb der Pfändungsfreigrenze: Voraussetzungen und Grenzen
  • Rangwahrung bei Pfändungs- und Einziehungsverfügungen
  • Pfändungen im laufenden Insolvenzverfahren
  • Ermittlung des verbleibenden Einkommens des Schuldners
  • Muster für Dauerpfändung und Pfändung unterhalb der Freigrenze
  • Fragen der Teilnehmenden und Erfahrungsaustausch

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Ihr Verband erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 180,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 17.02.2026 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 10.03.2026.


Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.