Teilweise sehen die Verwaltungsvollstreckungsgesetze der Bundesländer besondere Pfändungsmöglichkeiten für besondere Forderungsarten vor. So können hier teilweise Lohn- aber auch teilweise Kontopfändungen, auch bei P-Konten, unterhalb der Pfändungsfreigrenze erlassen werden. Auch für Bußgeldforderungen innerhalb eines Insolvenzverfahrens ist die Pfändungsmöglichkeit in den Teil des Einkommens interessant, der für andere Gläubiger gesperrt ist. Dauerpfändungen, z. B. fürKita-Beiträge oder vergleichbare andere wiederkehrende Forderungen sind je nach Landesrecht
besonders geregelt. Bitte beachten Sie bei der Anmeldung die Regelungen Ihres Verwaltungsvollstreckungsgesetzes.
– Was lässt mein Verwaltungsvollstreckungsgesetz an besonderen Pfändungen zu?
– Was ist eine Dauerpfändung; wann und wo darf ich diese einsetzen?
– Wie muss die Pfändungs- und Einziehungsverfügung aussehen?
– Welche Synergieeffekte bringt eine Dauerpfändung?
– Wo liegen die kassentechnischen Besonderheiten bei einer Dauerpfändung (u. a. Mahnsperren)?
– Wann und für welche Forderungen darf ich unterhalb der Pfändungsfreigrenze vollstrecken?
– Wie ist die Rangwahrung meiner Pfändungs- und Einziehungsverfügung zu betrachten?
– Kann ich in einem laufenden Insolvenzverfahren unterhalb der Pfändungsfreigrenze pfänden?
– Wie ermittle ich das dem Schuldner verbleibende Einkommen?
– Teilnehmende erhalten Muster der Dauerpfändung und der Pfändung unterhalb der Freigrenze
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Ihr Verband erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 165,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 04.10.2023 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 25.10.2023.
Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.