Seminar-Informationen
In diesem Seminar bekommen Sie einen Einblick, welche Einflussfaktoren auf die Kostenstruktur Ihrer Friedhöfe einwirken und wie Sie sie beeinflussen können. Es wird zuerst ein Bild des Ist-Zustandes erarbeitet. Das heißt, wirtschaftliche Kennzahlen werden ermittelt, die in einen Benchmark gesetzt werden, um vergleichen zu können, wie wirtschaftlich die eigenen Friedhöfe betrieben werden. Es folgt die Auseinandersetzung zwischen rechtlichen Vorgaben, (vermeintlichen) Pflichten des Friedhofsbetreibers und Erwartungen der Bevölkerung.
Seminarteilnehmende
Mitarbeitende von Kämmereien/Finanzverwaltungen, Rechnungsprüfungsämtern und Friedhöfen, die sich anwendungsfähige Kenntnisse zu einem wirtschaftlicheren Betreiben von Friedhöfen aneignen wollen.
Dieses Seminar richtet sich an Interessierte aus: Brandenburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen
Schwerpunkte
- Rechtsgrundlagen zur Wirtschaftlichkeitsanalyse nach LHO/GO etc.
- Kulturwandel – vom Sarg zur Urne
- Wettbewerbsfähigkeit – Bestattungswälder und Aufhebung der Bestattungspflicht
- Grabartenangebot – den Bedarf analysieren
- Überhangflächen – haben wir zu viel Friedhof?
- Gebührenkalkulation – wie teuer sind wir wirklich?
- Gebühren anheben und alles wird gut?
- Betriebswirtschaftliche Kennzahlen – der Friedhof im Benchmark
- Gebührensatzung und Marketing
Referent/-in
Benjamin Wagner, Bachelor of Arts, WEIHER – die Friedhofexperten, Freiberg – berät Kommunen, kommunale Unternehmen und Kirchen
Teilnahmebedingungen
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 180,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 01.06.2026 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 22.06.2026.
Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.