Das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK) hat per Erlass vom 18.02.2020 auf die Nichtanwendbarkeit des § 21a Abs. 1 Satz 2, Satz 2 VwVG Bbg hingewiesen. Der Erlass hat massive Auswirkungen auf die kommunale Vollstreckungspraxis und die Durchsetzung nicht steuerlicher Forderungen.
Das Webinar erläutert die Auswirkungen auf die praktische Arbeit einerseits und des Weiteren, wie nun der Status quo in der Vollstreckung wieder erreicht werden kann. Fragen der Teilnehmenden und ihr Erfahrungsaustausch sind Seminarbestandteile.
· Der Erlass des MIK vom 18.02.2020
· Die Regelungen des § 30 AO vs. § 21a Abs. 1 Satz 2, Nr. 2 VwVG Bbg
· Welche Auswirkungen hat diese Regelung auf die kommunale Vollstreckungspraxis?
· Wie ist der zukünftige Ablauf der Vollstreckung, wenn neben Steuerforderungen andere Forderungen bestehen und was ist üblich?
· Was kann die Vollstreckungsbehörde tun, und wie werden jetzt notwendige Daten ermittelt?
· Können die Daten im Rahmen einer erneuten Vermögensauskunft ermittelt werden?
· Welche Bedeutung kommt nun dem Kontenabrufverfahren zu?
· Wie kann der Vollstreckungsaußendienst in diese Thematik mit eingebunden werden?
· Welche weiteren Informationsmöglichkeiten gibt es?
· Welche Auswirkungen hat der Erlass auf die tägliche Pfändungspraxis, z. B. Kontenpfändungen u. a. Forderungspfändungen?
· Welcher erweiterte Verwaltungsaufwand und welche Kosten kommen auf die Vollstreckungsbehörde und den Schuldner zu?
· Probleme und Fragen der Teilnehmenden und Erfahrungsaustausch
Webinar-Informationen:
Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n für unser Webinar. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Webinar-Links ist ausgeschlossen. Bei Verstoß kommen Nachforderungen auf Sie zu.
Weitere Informationen zur Nutzung unserer Webinare finden Sie auf www.biteg.de.
Teilnahmebedingungen:
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 140,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 21.04.2020 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 05.05.2020.
Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.