Seminar-Informationen

Bescheide schreiben ist in den Verwaltungen „Alltagsgeschäft“. Dabei ist die Erscheinungsform behördlicher Schreiben vielfältig: Bescheide, Berichte, ein Widerspruchsbescheid, ein Schriftsatz – alles und sogar Kombinationen sind möglich. Bescheide sind daher für die praktische Arbeit von großer Bedeutung. Dennoch werden sie in der Aus- und Fortbildung zu wenig beachtet.

Dabei enthält ein Behördenbescheid mehr als nur Sachinformationen. In einem Bescheid drückt sich nach außen die Leistungsfähigkeit und das Selbstverständnis der Verwaltung (Bescheid als „Visitenkarte“) aus, insbesondere die Bereitschaft, mit dem Bürger anlässlich einer Entscheidungsfindung und -begründung partnerschaftlich umzugehen.

Das Seminar zeigt Schwachstellen behördlicher Bescheide und Lösungsansätze dazu. Damit empfiehlt es sich sowohl zur Auffrischung vorhandener Kenntnisse als auch für „Neueinsteiger“.

 

Schwerpunkte

1.    Aufbau eines Bescheides

2.    Der Adressat eines Bescheides

3.    Die Art der Übermittlung (Bekanntgabe und Zustellung)

4.    Bezugzeile/Betreff/Überschrift

5.    Erlassformel/persönliche Anrede

6.    Entscheidungsformel/Tenor
– Bestimmtheit des VA

7.    Hauptentscheidung

8.    Nebenentscheidungen

9.    Begründung des VA
– Sprache und Stil
– Sachdarstellung
– Begründung Hauptentscheidung
– Ermessen
– Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung
– Androhung von Zwangsmitteln
– Kostenentscheidung

10.    Rechtbehelfsbelehrung

11.    Grußformel/Zeichnungsbefugnis

12.    Fragen und Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden

 

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen:

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Dienststelle erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 167,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 10.09.2020 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 01.10.2020.