Seminar-Informationen

Der Tod des Schuldners in der Vollstreckung führt zu Fragen, wie es vollstreckungsrechtlich weitergehen kann. Zur Vollstreckung öffentl.-rechtl. Forderungen muss die Behörde selbst die Erben ermitteln, wenn Landesverwaltungsvollstreckung anwendbar ist.  Andererseits werden Grundbuchämter oder Versteigerungsgerichte nicht tätig, wenn die Erbfolge nicht nachgewiesen ist. Zur Haftungsvermeidung oder effizienten Vollstreckung sind also erbrechtliche Grundkenntnisse notwendig – die dieses Seminar vermittelt. Es zeigt an Beispielen und Übungen, wie Erbrecht funktioniert, wie man erreicht, dass Erben nicht mehr ausschlagen können und beantwortet Fragen wie: Welche Ansprüche sind beim Erben, gleich welcher Art pfändbar, wenn der Schuldner selbst Erbe oder verstorben ist? Was kann man tun, wenn die Erben unbekannt bleiben?

Schwerpunkte

–       Rechtsnachfolge beim Tod des Schuldners

–       Ausschlagung und Anfechtung der Erbschaftsannahme

–       Erbscheinantrag durch die Behörde

–       Haftungsbeschränkung durch die Erben

–       Verhinderung von Haftungsbeschränkungsmöglichkeiten

–       Gläubigeraufgebot und deren Folge

–       Vollstreckung bei Nachlasspflegschaft oder Nachlassverwaltung

–       Praxisfragen der Teilnehmenden

Teilnahmebedingungen

Seminarinformationen

Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.

Weitere Informationen zur Nutzung unserer Onlineseminare finden Sie auf www.biteg.de.

 

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Ihr Verband erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 145,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 11.05.2023 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 01.06.2023.


Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.