Seminar-Informationen

Oft ist unklar, wer das Gegenüber der Verwaltung oder einer Vollstreckungsbehörde ist.

Dann ergeben sich Fragen wie:

  • Können Minderjährige Schuldner sein? Wenn ja, wie und durch wen werden Sie beteiligt?
  • Wie kann verfahren werden, wenn der Aufenthalt des Schuldners dauerhaft unbekannt ist oder wenn man nicht feststellen kann, wer beteiligt ist?
  • Führt der Tod des Schuldners zum Ende der Vollstreckung oder gibt es Hilfe für einen Gläubiger?
  • Wer hilft im Gericht und wie und wodurch werden Lücken gefüllt?
  • Kann man Kontakt aufnehmen und wie funktioniert das erfolgreich, z. B. für Gläubiger?
  • Wie kann man erreichen, dass vom Gericht eingesetzte gesetzliche Vertreter in Verfahren auch reagieren?

In diesem Seminar werden die verschiedenen Arten der Pflegschaften gem. BGB und das Vorgehen der Behörde/des Pflegers o. a. Vertreter vorgestellt und Fragen der Teilnehmenden beantwortet.

Schwerpunkte

1.    Minderjährigkeit und Vertretung durch Eltern,

2.    Vertretung durch Betreuer oder rechtliche Pfleger?

3.    Beteiligter weg = Abwesenheitspfleger hilft!

4.    Beteiligter Ungewiss = Pfleger für unbekannte Beteiligte hilft!

5.    Nachlasspflegschaft damit es weitergeht bei Tod!

6.    Testamentsvollstrecker bestellt, was nun?

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Ihr Verband erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 170,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 01.01.2026 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 22.01.2026.


Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.