Seminar-Informationen
In der Verwaltung und Vollstreckung kann es vorkommen, dass unklar ist, wer auf Schuldnerseite zu beteiligen ist oder wie ein Verfahren fortgeführt werden kann. Was ist zu beachten, wenn der Schuldner minderjährig, dauerhaft unbekannten Aufenthalts oder verstorben ist? Wie ist vorzugehen, wenn Beteiligte nicht festgestellt werden können oder eine erforderliche Vertretung fehlt?
Das Seminar zeigt praxisnah, welche Möglichkeiten in diesen Fällen bestehen und welche Formen der Pflegschaft nach dem BGB in Betracht kommen. Behandelt werden insbesondere die Vertretung Minderjähriger, die Abwesenheits- und Nachlasspflegschaft sowie die Pflegschaft für unbekannte Beteiligte. Darüber hinaus wird erläutert, wie Behörden und Gläubiger mit gerichtlich bestellten Vertretern zusammenarbeiten können. Fragen der Teilnehmenden werden in das Seminar einbezogen.
Seminarteilnehmende
Vollstreckungsbehörde, kommunale Wasser-/Abwasserverbände Liegenschaften, Vollstreckungsbehörde, Rechtsamt, u. a. Interessierte, die dienstlich mit der Materie zu tun haben
Schwerpunkte
1. Minderjährigkeit und Vertretung durch Eltern,
2. Vertretung durch Betreuer oder rechtliche Pfleger?
3. Beteiligter weg = Abwesenheitspfleger hilft!
4. Beteiligter Ungewiss = Pfleger für unbekannte Beteiligte hilft!
5. Nachlasspflegschaft damit es weitergeht bei Tod!
6. Testamentsvollstrecker bestellt, was nun?
Referent/-in
Otto Wesche, Diplom-Rechtspfleger mit mehr als 35 Jahren Berufspraxis, seit 1999 Dozent von BITEG-Seminaren, ehem. Fachhochschuldozent und Autor von Fachaufsätzen
Teilnahmebedingungen
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 180,00 € USt.-befreit pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 31.12.2026 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 21.01.2027.
Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.