Ist der Schuldner verstorben, steht die Vollstreckungsbehörde vor der Frage, ob Forderungen noch durchgesetzt werden können. Das Seminar zeigt eine Reihe von Fragen und gibt dazu die Antworten, z. B.: Wie kann die Rechtsnachfolge nach dem Schuldner ermittelt werden? Was kann man selbst, wie und wo ermitteln? Erben können grundsätzlich die Erbschaft ausschlagen, dennoch gibt es Möglichkeiten, das zu verhindern und die unbeschränkte Haftung des Erben herzustellen. Was leistet das Nachlassgericht, ein Nachlasspfleger oder –verwalter, was ein Insolvenzverwalter? Wie können Erben die Haftung beschränken, und welche Folgen hat dies für die Vollstreckung? Was wird aus der Zwangshypothek oder dem Zwangsversteigerungsverfahren, wenn der Eigentümer eines Grundstückes verstorben ist?
– Rechtsnachfolge beim Tod des Schuldners
– Ausschlagung und Anfechtung der Erbschaftsannahme
– Erbscheinantrag durch die Behörde
– Haftungsbeschränkung durch die Erben
– Gläubigeraufgebot und deren Folge
– Vollstreckung bei Nachlasspflegschaft oder Nachlassverwaltung
– Praxisfragen der Teilnehmenden
Seminar-Informationen:
Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.
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Teilnahmebedingungen:
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 140,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 03.06.2021 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 24.06.2021.
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