Ist der Schuldner verstorben, steht die Behörde vor der Frage, wie es weitergehen soll. Geht es um die Vollstreckung öffentl.-rechtl. Forderungen nach Verwaltungsvollstreckungsgesetz, muss die Verwaltung die Erben selber ermitteln (so OLG Zweibrücken). Braucht sie die Hilfe eines
Gerichtsvollziehers oder des Vollstreckungsgerichtes, kann sie ggf., wenn Erben nicht tätig werden, selbst an deren Stelle einen Erbschein beantragen. Um Quoten richtig zu bestimmen, sind sowohl Kenntnisse zum gesetzlichen als auch testamentarischen Erbrecht erforderlich, z. B.
welche Urkunden braucht man für den Nachweis des Erbrechtes? Wichtig kann auch sein zu
erreichen, dass ermittelte Erben ihr Ausschlagungsrecht verlieren. Muss man mit der Geltendmachung oder Vollstreckung von Forderungen warten, bis endlich der Erbe unabänderbar feststeht oder kann das Nachlassgericht helfen? Unter welchen Voraussetzungen kann der Erbe seine Haftung beschränken, und wie kann der Gläubiger dem entgegenwirken? Auch die Zusammenarbeit zwischen der Behörde und dem Nachlassgericht ist wichtig. Den richtigen Ansprechpartner zu finden und das Richtige anzuregen oder zu beantragen, kann beiden Behörden helfen. Dazu gibt das Seminar viele Tipps und Anregungen.
· Gesetzliches und testamentarisches Erbrecht
· Europäisches Nachlasszeugnis oder Erbschein
· Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
· Funktion des Nachlassgerichtes
· Der Nachlasspfleger oder Nachlassverwalter
· Folge der Nachlassinsolvenz oder -Verwaltung
· Die Dürftigkeitseinrede
· Nachlassgericht und Vollstreckungsbehörde
· Erfahrungsaustausch, Fragen und Probleme aus der Praxis der Teilnehmenden
Teilnahmebedingungen:
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmezusage die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 167,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 29.10.2020 sind 35 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 19.11.2020.