Seminar-Informationen

Vollstreckungsaufschub mit oder ohne Ratenzahlung ist heute aus der kommunalen Vollstreckung nicht mehr wegzudenken. Sowohl im Vollstreckungsaußendienst als auch im Vollstreckungsinnendienst nehmen Ratenzahlungen seit Jahren deutlich zu. Auch in Zeiten von Covid-19 ist davon auszugehen, dass es hier zu einem deutlichen Anstieg kommen wird.

Im Seminar werden zahlreiche Hilfestellungen zur praktischen Umsetzung eines Vollstreckungsaufschubs gegeben. Daneben wird auch eine Dienstanweisung für diesen Teilbereich gestellt.

 

Schwerpunkte

1.   Vollstreckungsaufschub: Was kann und darf die Vollstreckungsbehörde?

2.   Vollstreckungsaufschub: Immer nur zeitlich befristet; welche Unterlagen muss der Schuldner vorlegen? Das Ermessen der Vollstreckungsbehörde; die Stellung von Sicherheiten oder
Sicherheitspfändungen; Entscheidungen immer als Verwaltungsakt gestalten; die praktische Einbindung der zahlreichen Ratenzahlungsfälle in den täglichen Ablauf; wofür sollte die
Gemeinde keinen Vollstreckungsaufschub gewähren?

3.   Einsatz von EC-Cash-Geräten, Dienstkonten, Terminvereinbarungen mit dem Schuldner

4.   Abholung der Raten oder „Bringschulden“?

5.   Die Weiterberechnung von Kosten und Säumniszuschlägen

6.   Was mache ich, wenn zu bestehenden Forderungen bei Vollstreckungsaufschub neue Forderungen hinzukommen?

7.   Zahlreiche Muster und Textbausteine werden neben einer Dienstanweisung für diesen Bereich gestellt

 

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen:

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Ihr Verband erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 190,00 zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 27.04.2021 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 18.05.2021.