Seminar-Informationen

Kommunale Unternehmen (Eigenbetriebe, verbundene Unternehmen und Beteiligungen) sind dazu verpflichtet, für jedes Wirtschaftsjahr einen Wirtschaftsplan aufzustellen und den zu bewirtschaften. Ziel des Spezialseminars ist es, die Teilnehmenden umfassend in die Bedeutung und den Aufbau des Wirtschaftsplans einzuführen und sie zu befähigen, mit diesem in der Praxis umzugehen. Dazu gehört auch die Fähigkeit, alle im Erfolgs- und Vermögensplan enthaltenen Informationen nutzen zu können. In einigen Bundesländern wurde der Vermögensplan durch den Finanzplan ersetzt. Die Unterschiede zwischen Vermögens- und Finanzplan werden besprochen. In Übungen werden die Teilnehmenden mit der Methodik der Erstellung von Wirtschaftsplänen vertraut
gemacht.

Schwerpunkte

  • Rechtsgrundlagen im Rahmen des Haushaltsrechts in ausgewählten Bundesländern
  • Aufbau des Wirtschaftsplans nach Eigenbetriebsrecht
  • Zusammenhang zwischen Haushaltsplan der Kommune und Wirtschaftsplan des
    Kommunalunternehmens
  • Erfolgsplan: Aufbau und Besonderheiten
  • Vermögensplan und Finanzplan im Vergleich
  • Stellenübersicht
  • Planungsmethodik: Planung laufender Tätigkeiten und Investitionsmaßnahmen
  • Analyse des Wirtschaftsplans: Aussagen und Verwendungsmöglichkeiten

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 360,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen ein. Bei Stornierung nach dem 03.06.2026 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 25.06.2026.


Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.