Seminar-Informationen

In mehreren Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzen wird den kommunalen Vollstreckungsbehörden das Recht eingeräumt, die Vermögensauskunft (VA) selbst abzunehmen. Wird dieses Recht konsequent genutzt, stärkt es die Handlungsfähigkeit der Behörden, reduziert Ausfallzeiten unbezahlter Forderungen und sorgt dafür, dass das Verfahren in kommunaler Hand bleibt. Mit Blick auf die anstehende Evaluierung der Verwaltungsvollstreckungsgesetze sollten sich kommunale Verwaltungen entsprechend vorbereiten. Das Seminar vermittelt die rechtlichen Grundlagen zur Abnahme der VA, ergänzt durch praktische Tipps, Formulare und Erfahrungsberichte. Fragen der Teilnehmenden und der Austausch über gute und schlechte Praxisbeispiele sind ausdrücklich erwünscht.

Schwerpunkte

Tag 1:

  • Rechtsgrundlagen der Abnahme der Vermögensauskunft nach Bundes- und Landesrecht
  • Besonderheiten der Landesverwaltungsvollstreckungsgesetze
  • Ablauf des Verfahrens von der Zahlungsaufforderung über Ladung und Niederschrift bis zur Eintragungsanordnung im Schuldnerverzeichnis (mit Mustervordrucken)
  • Besonderheiten im Verfahren (z. B. Verständigungsprobleme, Beiladung von Betreuern, Taktik bei Fragestellungen)
  • Organisatorische Änderungen in der Vollstreckung

Tag 2:

  • Praktische Übungen zur Abnahme einer konkreten Vermögensauskunft
  • Auswertung und Besprechung der Übungen

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 420,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 02.03.2026 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 24.03.2026.