Seminar-Informationen

Zahlreiche Verwaltungsvollstreckungsgesetze räumen den kommunalen Vollstreckungsbehörden das Recht ein, die Vermögensauskunft (VA) selbst abzunehmen. Dies stärkt und erleichtert die Arbeit der kommunalen Vollstreckungsbehörden und verkürzt die Ausfallzeiten von nicht bezahlten Forderungen – wenn dieses Recht in der Praxis angewendet wird. Zudem ist es mehr als vorteilhaft, wenn die Kommune das Verfahren selbst in der Hand hat. Mit Blickrichtung der Evaluierung aller Verwaltungsvollstreckungsgesetze sollte die kommunale Verwaltungsvollstreckung vorbereitet sein. Im Seminar werden neben zahlreichen praktischen Tipps und Handreichungen die rechtlichen Grundlagen für die Abnahme der VA vermittelt, Fragen der Teilnehmenden diskutiert sowie beantwortet und gute wie schlechte Erfahrungen ausgetauscht.

Schwerpunkte

1. Tag:

– Rechtsgrundlagen der Abnahme der Vermögensauskunft – Bundes- und Landesrecht

– Besonderheiten nach den Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzen

– Das Verfahren von der Zahlungsaufforderung, über die Ladung, über die Niederschrift bis zur – Eintragungsanordnung im Schuldnerverzeichnis (Teilnehmende erhalten Vordrucke)

– Besonderheiten im Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft (z. B. Verständigungsprobleme, Beiladung von Betreuern, Taktik bei Fragestellungen)

– Organisatorische Änderungen in der Vollstreckung

2. Tag:

– Praktische Übungen zum Verfahren – Abnahme einer konkreten Vermögensauskunft

– Auswertung und Besprechung der praktischen Übung

 

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen:

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 370,00 zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 19.07.2021 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 10.08.2021.