Die Abrundung von Jagdbezirken

08-06-2020 (09:00 - 15:30 Uhr)

Anmeldung geschlossen

Seminar-Informationen

In Deutschland darf nur innerhalb von Jagdbezirken, d. h. Eigen- oder gemeinschaftlichen Jagdbezirken gejagt werden (Reviersystem). Grundsätzlich entstehen Jagdbezirke kraft Gesetzes. Aber es gibt auch Grundstücksflächen, die zu keinem Jagdbezirk gehören. Nicht selten entspricht der Zuschnitt eines Jagdbezirkes auch nicht den Erfordernissen der Jagdpflege und –ausübung. Das kann dazu führen, dass eine Bejagung gefährlich wird. Manchmal sind die Beteiligten aber auch aus anderen rein praktischen Gründen mit dem Zuschnitt eines Jagdbezirkes nicht zufrieden.

Das Bundesjagdgesetz gibt im § 5 die Möglichkeit, die Grenzen von Jagdbezirken zu verändern, d. h. „abzurunden“. Dazu muss aber die Behörde (untere Jagdbehörde) tätig werden und entweder einen Abrundungsbescheid erlassen oder eine zwischen Beteiligten getroffenen Vereinbarung absegnen. Gegenstand dieses Seminars ist das durchzuführende Verfahren, insbesondere unter Berücksichtigung der verwaltungsrechtlichen Rechtsprechung.

 

Seminarteilnehmende

a)    Untere Jagdbehörde

b)   Gemeindebedienstete, die als Vertreter der Gemeinde in der Jagdgenossenschaft sitzen oder die

c)    als Vertreter des Bürgermeisters die Notvorstandschaft in einer Jagdgenossenschaft innehaben

d)   Vorstände und Mitglieder der Jagdgenossenschaft

e)    Eigenjagdbesitzer

 

Schwerpunkte

·      Was gibt es für Jagdbezirke, und wie entstehen sie?

·      Welche Grundstücke gehören zu welchem Jagdbezirk?

·      Welche Möglichkeiten der Gestaltung von Jagdbezirken gibt es?

·      Wann besteht ein Anspruch auf eine Abrundung, welche Voraussetzungen sind erforderlich?

·      Wie ist der Ablauf eines Abrundungsverfahrens?

·      Kann eine erfolgte Abrundung geändert werden?

·      Fragen der Teilnehmenden, Erfahrungsaustausch, Diskussion

 

Referent/-in

Rechtsanwalt Ralf Leist aus Rostock ist mit dem Verfahren langjährig juristisch betraut. Als
Jäger kennt er auch den sachlichen Hintergrund genau. Er führt BITEG-Seminare seit 2009 durch.

 

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen:

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 167,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 25.05.2020 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 15.06.2020.

Veranstaltungsort

Güstrow – Bürgerhaus -, Sonnenplatz 1, 18271, Güstrow

Güstrow

Route planen (öffnet in neuem Tab)