In Deutschland darf nur innerhalb von Jagdbezirken, d. h. Eigen- oder gemeinschaftlichen Jagdbezirken gejagt werden (Reviersystem). Grundsätzlich entstehen Jagdbezirke kraft Gesetzes. Aber es gibt auch Grundstücksflächen, die zu keinem Jagdbezirk gehören. Nicht selten entspricht der Zuschnitt eines Jagdbezirkes auch nicht den Erfordernissen der Jagdpflege und –ausübung. Das kann dazu führen, dass eine Bejagung gefährlich wird. Manchmal sind die Beteiligten aber auch aus anderen rein praktischen Gründen mit dem Zuschnitt eines Jagdbezirkes nicht zufrieden. Das Bundesjagdgesetz gibt im § 5 die Möglichkeit, die Grenzen von Jagdbezirken zu verändern, d. h. „abzurunden“. Dazu muss aber die Behörde (untere Jagdbehörde) tätig werden und entweder einen Abrundungsbescheid erlassen oder eine zwischen Beteiligten getroffenen Vereinbarung absegnen. Gegenstand dieses Seminars ist das durchzuführende Verfahren, insbesondere unter Berücksichtigung der verwaltungsrechtlichen Rechtsprechung.
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 195,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 26.08.2025 sind 50% der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 16.09.2025.