Die aktuelle Organisation des Vollstreckungsaußendienstes – Auswirkungen der Sachaufklärung auf die Organisation des Außendienstes –

28-07-2020 (09:00 - 15:30 Uhr)

Anmeldung geschlossen

Seminar-Informationen

Das Gesetz zur Sachaufklärung hat in vielen Bundesländern zu Änderungen der Verwaltungsvollstreckungsgesetze geführt. Überwiegend kommt zunächst der Vollstreckungsinnendienst zum Einsatz; der Einsatz des Vollstreckungsaußendienstes (VA) – entgegen früherer Verfahrensweise – erst nachrangig. Gleichwohl ist eine Vollstreckungsbehörde ohne einen VA nicht denkbar. Die Aufgaben des Außendienstes verschieben sich hier aufgrund der Vorrangigkeit des Innendienstes. Dies führt zwangsläufig zu geänderten Verfahrensabläufen und demnach auch zu einer Neuausrichtung der Organisation.

 

Seminarteilnehmende

Finanzbuchhaltung, Kasse, Vollstreckung, Rechnungsprüfung

Schwerpunkte

·      Einsatz des VA früher und heute – kurzer Rückblick –

·      Warum braucht die Verwaltung definitiv einen VA?

·      In welchen Fällen erfolgt der Einsatz des Vollstreckungsaußendienstes? – Aufgabenstellung des VA

·      Wie sieht der Arbeitsplatz im Vollstreckungsaußendienst heute aus?

·      Die Vertrauensarbeitszeitregelung für den VA

·      Technische Geräte/Handwerkszeug im Außendienst, z. B. EC-Cash-Gerät

·      Das Prozesshandbuch für die Vollstreckung

·      Welche Formulare benötigt der VA heute? Teilnehmende erhalten Muster

·      Die Auswirkungen des Urteils des Landesarbeitsgerichtes – LAG Hamm 306/16

·      Welche Innendiensttätigkeiten hat ein vollzeitbeschäftigter Vollziehungsbeamter in der heutigen Zeit?

·      Probleme und Fragen der Teilnehmenden und Erfahrungsaustausch

 

Referent/-in

Herr Udo Mühlenhaus besitzt über 35 Jahre Erfahrung im Bereich Kasse, Vollstreckung, Steueramt. Er ist Vorsitzender des Arbeitskreises der Vollstreckungsstellenleiter in NRW und ehemaliger Leiter des Forderungsmanagements der Stadt Krefeld.

 

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen:

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 167,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 21.07.2020 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 04.08.2020.

Veranstaltungsort

IHZ Internationales Handelszentrum, Friedrichstraße 95, 10117, Berlin

Berlin

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