Das Gesetz zur Sachaufklärung hat in vielen Bundesländern zu Änderungen der Verwaltungsvollstreckungsgesetze geführt. Überwiegend kommt zunächst der Vollstreckungsinnendienst zum Einsatz; der Einsatz des Vollstreckungsaußendienstes (VA) – entgegen früherer Verfahrensweise – erst nachrangig. Gleichwohl ist eine Vollstreckungsbehörde ohne einen VA nicht denkbar. Die Aufgaben des Außendienstes verschieben sich hier aufgrund der Vorrangigkeit des Innendienstes. Dies führt zwangsläufig zu geänderten Verfahrensabläufen und demnach auch zu einer Neuausrichtung der Organisation.
· Einsatz des VA früher und heute – kurzer Rückblick –
· Warum braucht die Verwaltung definitiv einen VA?
· In welchen Fällen erfolgt der Einsatz des Vollstreckungsaußendienstes? – Aufgabenstellung des VA
· Wie sieht der Arbeitsplatz im Vollstreckungsaußendienst heute aus?
· Die Vertrauensarbeitszeitregelung für den VA
· Technische Geräte/Handwerkszeug im Außendienst, z. B. EC-Cash-Gerät
· Das Prozesshandbuch für die Vollstreckung
· Welche Formulare benötigt der VA heute? Teilnehmende erhalten Muster
· Die Auswirkungen des Urteils des Landesarbeitsgerichtes – LAG Hamm 306/16
· Welche Innendiensttätigkeiten hat ein vollzeitbeschäftigter Vollziehungsbeamter in der heutigen Zeit?
· Probleme und Fragen der Teilnehmenden und Erfahrungsaustausch
Teilnahmebedingungen:
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 167,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 17.08.2020 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 07.09.2020.