Seminar-Informationen

Das Gesetz zur Sachaufklarung hat in vielen Bundeslandern zu Änderungen der Verwaltungsvollstreckungsgesetze geführt. Überwiegend kommt zunachst der Vollstreckungsinnendienst zum Einsatz; der Einsatz des Vollstreckungsaußendienstes (VA) – entgegen früherer Verfahrensweise – erst nachrangig. Gleichwohl ist eine Vollstreckungsbehörde ohne einen VA nicht denkbar. Die Aufgaben des Außendienstes verschieben sich hier aufgrund der Vorrangigkeit des Innendienstes. Dies führt zwangslaufig zu geanderten Verfahrensablaufen und demnach auch zu einer Neuausrichtung der Organisation.

 

·      Einsatz des VA früher und heute – kurzer Rückblick –

·      Warum braucht die Verwaltung definitiv einen VA?

·      In welchen Fallen erfolgt der Einsatz des Vollstreckungsaußendienstes? – Aufgabenstellung des VA

·      Wie sieht der Arbeitsplatz im Vollstreckungsaußendienst heute aus?

·      Die Vertrauensarbeitszeitregelung für den VA

·      Technische Gerate/Handwerkszeug im Außendienst, z. B. EC-Cash-Gerat

·      Das Prozesshandbuch für die Vollstreckung

·      Welche Formulare benötigt der VA heute? Teilnehmende erhalten Muster

·      Die Auswirkungen des Urteils des Landesarbeitsgerichtes – LAG Hamm 306/16

·      Welche Innendiensttatigkeiten hat ein vollzeitbeschaftigter Vollziehungsbeamter in der heutigen Zeit?

.      Probleme und Fragen der Teilnehmenden und Erfahrungsaustausch

 

Teilnahmebedingungen:

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhalt mit der Teilnahmebestatigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 180,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetranke ein. Bei Stornierung nach dem 13.10.2019 sind 35 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fallig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 01.11.2019.