Seminar-Informationen
Bundesgesetzblatt I 2020, S. 2472, sieht die Fortentwicklung des Pfändungsschutzkontos vor. Teils treten die Änderungen erst im August bzw. Dez. 2021 in Kraft. Der Vorlauf der Vollstreckungsbehörden (Kommunen, Kreise, Zweckverbände) für diese Änderungen ist auch notwendig, damit die doch umfänglichen Änderungen in die tägliche Praxis eingepflegt werden können.
Seminarteilnehmende
Kasse/Vollstreckung, kommunale Wasser-/Abwasserverbände mit eigener Vollstreckung
Schwerpunkte
1. Zukünftige jährliche Anpassung der Pfändungsfreigrenzen: Was bedeutet das für neue und auch für bestehende – laufende – Pfändungsmaßnahmen?
2. Gemeinschaftskonten können Pfändungsschutzkonten sein – gilt auch bei gemeinschaftlich geführten Konten von Privat- und juristischen Personen oder Personenmehrheiten gleichzeitig
3. Ansparmöglichkeiten auf einem P-Konto jetzt bis zu 3 Monate möglich
4. P-Konto-Bescheinigung jetzt mit Ablaufdatum
5. Reduzierung der 12-monatigen Unpfändbarkeitstestierung auf 6 Monate
6. Klarstellung des Gesetzgebers, welche Sozialleistungen zukünftig als unpfändbar gelten, sofern der Schuldner aktiv mitwirkt
7. Unklar ist, ob die Regelung des § 910 ZPO – neu – auch auf die Landesverwaltungsvollstreckungsgesetze übertragen werden
8. Kreditinstitute müssen zukünftig Schuldner über Kontenstände in Verbindung mit Ansparmöglichkeiten informieren
9. Jahressteuergesetz 2020: Änderung auch der AO; Heilung des Mangels in Bezug auf § 93 Abs. 7 AO – Wiederherstellung der Möglichkeit des Kontenabrufs
10. Welche Anpassungen ergeben sich ab August bzw. Dezember 2021?
Seminar-Informationen:
Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.
Weitere Informationen zur Nutzung unserer Onlineseminare finden Sie auf www.biteg.de.
Referent/-in
Udo Mühlenhaus hat über 35 Jahre Erfahrung im Bereich Kasse, Vollstreckung, Steueramt. Er ist Vorsitzender des Arbeitskreises der Vollstreckungsstellenleiter in NRW u. ehemaliger Leiter des Forderungsmanagements der Stadt Krefeld – seit über 20 Jahren Dozent von BITEG-Seminaren
Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen:
Bitte melden Sie die Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 150,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen ein. Bei Stornierung nach dem 26.02.2021 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 19.03.2021.
Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.
Veranstaltungsort
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