Insolvenzanfechtungen sind für jede Kommune ein Problem: Wieder auszukehrende Beträge
belasten den Haushalt, Zinslasten verursachen Mehraufwand, es gibt erhebliche Gefahren sowie Probleme beim Umgang mit Anfechtungen durch die Insolvenzverwalter.
Im Seminar stellt Strategien vor, wie ggf. auch im Vorfeld eine anfechtbare Handlung vermieden werden kann. Dieses Seminar ist für Neueinsteiger oder Berufsanfänger nicht geeignet.
· Das aktuelle Anfechtungsrecht
· Vorsatzanfechtung, Anfechtung privilegierter und nicht privilegierter Forderungen
· Die vorsätzliche Benachteiligung des Gläubigers gem. § 133 InsO
· Die hohen Anforderungen der Rechtsprechung an „Beweis“ und „Gegenbeweis“
· Anfechtungsrisiken bei kongruenten Deckungshandlungen
· Die Besonderheiten der §§ 130 ff. InsO
· Die Besonderheiten des § 3 Anfechtungsgesetz (AnfG) in Bezug auf die 4-Jahres-Klausel
· Die Besonderheiten bei Barzahlungen (Vollstreckungsaußendienst), § 142 InsO
· Fehlerquellen und deren Beachtung/Vermeidung
· Aktuelle Rechtsprechung
· Fragen der Teilnehmenden und Erfahrungsaustausch
Teilnahmebedingungen:
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Dienststelle erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 320,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 01.12.2019 sind 35 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 20.12.2019.