Die gesetzlichen Vorschriften des doppischen Kassen- und Haushaltsrechts sowie die vollstreckungsrechtlichen Reformen erfordern eine zeitgerechte und strukturierte Neuausrichtung der Arbeitsabläufe in der Gemeindekasse/Vollstreckungsbehörde. Aber auch die veränderten wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse der Vollstreckungsschuldner haben die Arbeit in der
Vollstreckungsbehörde nicht erleichtert. Dadurch wird eine neue Betrachtungsweise der Arbeitsabläufe für offene Forderungen erforderlich.
Das Seminar ermöglicht den Teilnehmenden, ihre Fragen zu klären u. Erfahrungen auszutauschen.
1. Die Dienstanweisung für die Gemeindekasse: richtig ausgestalten – verstehen – anwenden
2. Universalvollstreckung: Innendienst vor Außendienst, wie binde ich Vollziehungsbeamte in die Arbeitsabläufe der Vollstreckungsbehörde ein, ohne dass sie sich stetig in den Außendienst begeben?
3. Eine Musterdienstanweisung für den Vollziehungsbeamten wird (bei Bedarf ausgehändigt)
4. Niederschrift über einen ergebnislosen Vollstreckungsauftrag, den Datenschutzes beachtend
5. Vollstreckbare Forderungen richtig einstufen, bewerten und ausbuchen
6. Das Niederschlagungswesen nach § 240 AO: Wie Niederschlagungsfälle bearbeiten? Wie von Altfällen trennen?
7. Insolvenzforderungen, Anmeldung zur Insolvenztabelle, buchungstechnische Betrachtung und die Weiterverfolgung bis zum Abschluss des Insolvenzverfahrens
8. Stundungsanträge/Anträge auf Ratenzahlung: rechtliche Unterschiede und Zuständigkeit
9. Fragen und Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden
Teilnahmebedingungen:
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Ihr Verband erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 170,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 02.02.2021 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 23.02.2021.