Seminar-Informationen

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat per Erlass vom 11.09.2019 auf die Nichtanwendbarkeit des § 21a Abs. 1 Satz 2 NVwVG hingewiesen. Dieser Erlass hat massive Auswirkungen auf die kommunale Vollstreckungspraxis.

In diesem Webinar werden die wesentlichen Aspekte, Handlungsempfehlungen und Gefahrenstellen erläutert. Zugleich werden Lösungswege aufgezeigt, die die Vollstreckungsbehörde bis zu einer möglichen Änderung in der Abgabenordnung nutzen kann.

 

Schwerpunkte

·      Der Erlass des Ministeriums vom 11.09.2019

·      Die Regelungen des § 30 AO vs. § 21a Abs. 1 Satz 2 NVwVG

·      Die Auswirkungen der Regelung auf die kommunale Vollstreckungspraxis

·      Wie ist der zukünftige Ablauf der Vollstreckung, wenn neben Steuerforderungen andere Forderungen bestehen, und was ist üblich?

·      Was kann die Vollstreckungsbehörde tun, und wie werden jetzt notwendige Daten ermittelt?

·      Können die Daten im Rahmen einer erneuten Vermögensauskunft ermittelt werden?

·      Welche Bedeutung kommt nun dem Kontenabrufverfahren zu?

·      Wie kann der Vollstreckungsaußendienst in diese Thematik eingebunden werden?

·      Welche weiteren Informationsmöglichkeiten gibt es?

·      Welche Auswirkungen hat der Erlass auf die tägliche Pfändungspraxis, z. B. Kontenpfändungen u. a. Forderungspfändungen?

·      Welcher erweiterte Verwaltungsaufwand und welche Kosten kommen auf die Vollstreckungsbehörde und den Schuldner zu?

 

Webinar-Informationen:

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Teilnahmebedingungen

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Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 140,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 27.04.2020 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 11.05.2020.


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